Petition für Frau Elfriede Ryback, geb. Schreyer, geb. 28.03.1931 wohnhaft in Frankfurt, Alten und Pflegeheim. Frankfurter Verband, Friesenstr.7 60487 Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich stelle diese Petition für Frau Elfriede Ryback, geb. Schreyer, die selbst ihr Anliegen nicht vertreten kann, da sie in einem Altersheim lebt und nicht lesen und schreiben kann.
Ich kenne Frau Schreyer aus meiner Zeit als Mitarbeiterin im Kalmenhof von 1966 bis 1970. Frau Schreyer war während dieser Zeit Serviererin im sog. Casino, lebte aber bereits als Kind seit 1943 dort und war der Tötung durch die Nazis in letzter Minute entgangen.
Da es bisher trotz etlicher Schreiben an den Landeswohlfahrtsverband sowohl von mir als auch vom Sohn Frau Schreyers, Heinz-Peter Schreyer, nicht gelungen ist, eine Entschädigung für Frau Schreyer zu erhalten, wende ich mich heute an den Hessischen Landtag mit der Bitte, dieser Frau, der Unrecht geschehen ist, eine Wiedergutmachung zukommen zu lassen, die ihr in den letzten Lebensjahren sehr helfen würden.
Frau Ryback hat in der Nazizeit während ihres erzwungenen Aufenthalts als Kind im Kalmenhof schwere Traumata erlitten. Sie wurde in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aber auch nach 1945 bis zum Ende Ihres Aufenthaltes 1969 schwer geschädigt. Ich möchte an dieser Stelle sogar von Menschenrechtsverletzungen und Freiheitsberaubung sprechen, die ihr in der Zeit nach dem Krieg zugefügt wurden.
Ich lernte Frau Ryback, damals als „ Elfriede“ im Kalmenhof bekannt, während meiner Tätigkeit als Psychologin im Kalmenhof in den Jahren von 1966 bis 1970 näher kennen. Elfriede arbeitete zu der Zeit als Serviererin im sog. Casino, wo die Angestellten aßen.
Ich hielt sie zunächst für eine Angestellte, da sie ihre Arbeit so geschickt verrichtete, wie jemand, der für diesen Job bezahlt wird.
Nachdem ich nun erfuhr, dass Elfriede praktisch seit 1943 im Kalmenhof lebte, begann ich mich für ihre Biographie und die Gründe ihrer Heimunterbringung besonders zu interessieren und stellte fest, dass sie im 3. Reich von den damaligen Psychiatern als an erblichem Schwachsinn leidend abgestempelt worden war und in sämtlichen Psychiatrischen Folgegutachten diese Diagnose immer wieder übernommen wurde, was als Grund für die Heimunterbringung über das 21. Lebensjahr hinaus angeführt wurde.
Aus dem Aktenstudium ergab sich ferner, dass Frau Schreyer, als sie nach einem Bombenangriff ihre Mutter verloren hatte und Vollwaise geworden war, nicht von der Tante adoptiert werden konnte, eben wegen der Diagnose: erblicher Schwachsinn–Imbezillität.
Frau Schreyer musste während der Nazizeit ständig um ihr Leben bangen, denn im Kalmenhof wurde in großem Umfang Euthanasie betrieben und die dort lebenden Kinder wussten davon. Nur auf Grund ihrer großen Anpassungsfähigkeit und einer gewissen Überlebensintelligenz gelang es Frau Schreyer die Nazizeit zu überleben.
Nun sollte man erwarten, dass nach Kriegsende Frau Schreyer endlich eine Möglichkeit der Aufarbeitung ihrer Traumata und eine Nachbeschulung bekam, doch niemand kümmerte sich um sie.
Sie wurde, obwohl sie keinesfalls schwachsinnig war, sondern allenfalls an einer Lese-Rechtschreibschwäche litt, weiterhin dumm gehalten und wuchs ohne kulturelle Anregung und ohne Beschulung gemeinsam mit Geistig- Schwer- Behinderten im damals sog. Pensionat auf.
Man hatte erkannt, dass sie vielseitig einsetzbar war und gut arbeiten konnte, so dass zu der Ignoranz der Heimleitung und der Betreuer, noch ganz bewusst das Ausbeuten ihrer Arbeitskraft hinzukam.
Was dabei störte, war die Tatsache, dass Frau Schreyer als junges Mädchen recht attraktiv aussah und beim männlichen Geschlecht Begehrlichkeiten auslöste. So kam es denn nicht nur zu sexuellen Kontakten mit Heimzöglingen, sondern wohl auch zu sexuellen Kontakten mit einem Erzieher. Die Folge war, dass Frau Schreyer dreimal Mutter wurde und zwei Söhne und ein Zwillingspärchen zur Welt brachte.
Statt nun Frau Schreyer zu helfen und ihr eine Möglichkeit zu bieten, mit ihren Kindern gemeinsam zu leben, wurden diese nach der Geburt rigoros von der Mutter getrennt und in verschiedenen Heimen abgeliefert.
Die frühe Trennung der Kinder von der Mutter hatte wiederum seelische Entwicklungsstörungen und Hospitalschäden zur Folge, die bis zum heutigen Tag nachwirken. Der älteste Sohn verstarb.
Frau Schreyer galt fortan als sexuell verwahrloste Schwachsinnige, die noch strengerer Kontrolle bedurfte und ständig von den Erziehern und auch den andern Heiminsassen gedemütigt wurde.
Es wurde ihr verwehrt, sich mit einem jungen Mann zu treffen, der sie heiraten wollte und offiziell bei dem damaligen Heimleiter Ilge um die Erlaubnis zur Heirat gebeten hatte. was mit harschen Worten abgelehnt wurde. Anstatt das Paar einzuladen und zu prüfen, welche Chancen diese Heirat hat, wurde dem jungen Freier eine Klage wegen Verführung einer Schwachsinnigen angedroht.
Hinzu kam, dass Elfriede, wenn sie mit einem Mann gesehen wurde, drastische Strafen erleiden musste, wie Prügel, das Tragen eines grauen Büßerkleides und das Scheren der Haare. Diese Strafen waren auch noch angesagt, als ich bereits im Kalmenhof tätig war.
Da ich erkannte, mit welch fachlicher Inkompetent die bisherigen Psychiatrischen Gutachten über Frau Schreyer erstellt worden waren, entschloss ich mich, an die Hauptverwaltung zu schreiben und meine eigenen Beobachtungen und Untersuchungsergebnisse darzulegen. Das schien mir besonders angezeigt, als Frau Schreyer nach einem Sexualkontakt mit einem Zögling durch Tragen des Büßerkleides sowie mit weiteren, sie empfindlich treffenden Maßnahmen, wie sofortige Verlegung und Trennung von ihren damals bereits in Idstein lebenden Kindern, bestraft werden sollte.
In meinem Gutachten stellte ich die die Diagnose, erblicher Schwachsinn und völlige Lebensunfähigkeit außerhalb des Heimes in Frage Ich widerlegte die bisherigen Gutachten, deren Diagnose, erblicher Schwachsinn, ausschließlich darauf beruhte, dass Frau Schreyer nicht Schreiben und Lesen konnte, sowie Schwierigkeiten bei der Bildung abstrakter Begriffe hatte.
Dass diese Defizite natürliche Folgen einer mangelhaften Förderung und Deprivation durch die Anstaltserziehung sein könnten, hatten die Gutachter, deren Wissensstand der Psychiatrie im Nationalsozialismus entsprach, nicht einmal in Betracht gezogen, wie auch der Einfluss der Sozialisation völlig außer acht gelassen wurde.
Mein neu erstelltes Gutachten über Frau Schreyer und mein Engagement für das Erlassen der Strafen erzürnten den damaligen Direktor Göschl und dienten ihm zum Anlass, mir zu kündigen. Er hatte mir diese Maßnahme bereits bei einer Besprechung zum Fall Elfriede Schreyer, mit den Worten, „wer sich mir widersetzt, wird ausgemerzt“ angedroht.
In seinem Schreiben an die Hauptverwaltung des LWV in Kassel wurden das Gutachten, mein Eintreten für Straffreiheit und eine vernünftige Rehabilitation der Frau Schreyer u.a. als Gründe für meine Entlassung angeführt, so dass der LWV über den Sachverhalt informiert war und nicht behaupten kann, er habe von der Geschichte der Elfriede Schreyer nichts gewusst. Da Frau Schreyer auch stets bei offiziellen Besuchen der Landesdirektoren und Dezernenten im Kalmenhof als Serviererin eingesetzt wurde, müsste sie auch bei der Hauptverwaltung im Laufe der vielen Jahre bekannt gewesen sein, und jeder klarsichtige Mensch hätte erkennen müssen, dass sie nicht schwachsinnig ist.
Mein Gutachten über Elfriede Schreyer, dass damals soviel Staub aufgewirbelt hat, ist jedoch, wie mir der Sohn, Heinz Schreyer jetzt berichtet, in deren Akte nicht mehr enthalten, im Gegensatz zu jenen Gutachten, die die Diagnose, Erblicher Schwachsinn Mittleren Grades, immer wieder neu stützen.
Warum mein Gutachten offensichtlich der Akte entnommen wurde, mag zu bestimmten Vermutungen Anlass geben.
Ich bin der Auffassung, dass, wenn überhaupt jemand eine Entschädigung für die erlittenen Qualen und Menschenrechtsverletzungen, sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und unterlassener Förderung verdient, müsste in erster Linie Frau Ryback, geb. Schreyer berücksichtigt werden, denn ihr Martyrium nahm seinen Anfang in der Nazizeit und endete nicht mit der Befreiung durch die Alliierten , sondern setzte sich fort bis zum Jahre 1970.
Durch den fast 30 jährigen Aufenthalt im Kalmenhof entstanden schwerste seelische Traumata sowie ein verheerendes Defizit an sozialen und kulturellen Erfahrungen, Analphabetismus infolge fehlender Beschulung, sowie Berufslosigkeit und das Fehlen jeglicher Schulischer und Beruflicher Förderung.
Auch die drei Kinder der Frau Schreyer haben durch die frühe, willkürliche Trennung von der Mutter irreparable seelisch-geistige Schäden davon getragen.
Ich bitte sehr herzlich darum, meiner Petition zu entsprechen und das Schicksal dieser Frau mit einer Entschädigung wenigstens zu lindern.
Frage: Sie kennen den Fall von Elfriede Schreyer aus der Zeit ihrer Arbeit im Kalmenhof. Das war Ende der 60er Jahre. Was ist das Besondere an diesem Fall?
Zovkic: Das Besondere am Fall Elfriede Schreyer ist, dass diese Frau als Imbezill (Schwachsinn mittleren Grades) von den Psychiatern im 3. Reich abgestempelt wurde und 1943 in den Kalmenhof, einer damals sog, Idiotenanstalt, eingewiesen wurde. Der Kalmenhof galt damals als Euthanasie- Anstalt und die Mehrzahl der dort untergebrachten Kinder wurden als sog, Ballastexistenzen umgebracht.Vermutlich schreckte man vor dieser letzten Konsequenz im Fall Elfriede Schreyer nur deshalb zurück, weil Elfriede Schreyer im Grunde genommen sich recht anstellig zeigte und Menschen, die mit Ihr unmittelbar zu tun hatten, spürten, dass sie garnicht so dumm ist. Vieles spricht dafür, dass Elfriede an einer sog. Lese-Rechtschreibschwäche litt, und deshalb Schulschwierigkeiten hatte, also aus heutiger Sicht eine Lernbehinderung hatte, die durch spezielle Fördermethoden zu beheben wäre, aber damals als Schwachsinn verkannt wurde. Nach Kriegsende war Elfriede 13 Jahre alt und man hätte nunmehr durch eine gezielte Förderung im schulischen Bereich soweit fördern können, dass sie hätte einen einfachen Beruf erlernen und ein Leben außerhalb der Anstalt hätte aufbauen können. Dies geschah jedoch nicht. Vielmehr behielt man sie mit der Begründung, sie sei schwachsinnig, im Heim fest, nutzte ihre Arbeitskraft aus, hinderte sie sogar daran zu heiraten, hielt sie praktisch wie eine Sklavin, die alles machen mußte, keinen Verdienst und keinen Ausgang hatte und schwer bestraft und gedemütigt wurde, wenn sie Kontakt zu Männern hatte. Daran änderte sich nichts bis 1970. Nachdem ich damals ein neues psychologisches Gutachten über Elfriede Schreyer erstellt hatte, in dem die Diagnose !Schwachsinn mittleren Grades" widerlegt wurde, wurde sie an eine Außenstelle vermittelt. Mein Gutachten hatte jedoch den Unmut des Heimleiters erregt, der deswegen meine Kündigung verlangte. Man sieht daraus, dass es darum ging, die Arbeitskraft von Frau Schreyer für das Heim zu erhalten und sie weiterhin als Leibeigene zu behalten. Ich betrachte den Fall Heimunterbringung von Elfried Schreyer rückblickend als eine Form der Sklaverei.
Frage: Sie haben als Psychologin in hessischen und anderen Erziehungsheimen gearbeitet - was sind ihre wesentlichen Erfahrungen aus diese Arbeit damals?
Zovkic: Ich habe von Januar 1966- bis September 1970 als Psychologin im damals sog. Heilerziehungsheim Kalmenhof gearbeitet. Zu der Zeit lebten dort weit über 500 Heiminsassen, Kinder, Jugendliche und ein paar ältere Frauen und Männer, die alle einer besonderen pädagogisch psychologischen Betreuung bedurften, die aber nicht stattfand, denn das Heim arbeitete im wesentlichen mit völlig unausgebildeten Kräften, die zum Teil noch aus der Zeit des dritten Reiches stammten. Der Ton und die Art und Weise, wie man den Schützlingen begegnete, erinnerten an eine riesige Kaserne, wo militärischer Drill und eine Pädogogik der harten Hand, also Prügel und andere Strafen für Ordnung und Ruhe garantierten. Die meisten Erzieher boykottierten schon im Vorfeld die Einstellung einer Psychologin denn man fürchtete, dass eine Psychologin neue Methoden einführen würde, die man strikt ablehnte. Ich wurde dennoch vom Landeswohlfahrtsverband LWV, übrigens als erste Psychologin im ganzen Verband, eingestellt. Doch dann war ich völlig alleingelassen. Ich erkannte, dass die Schutzbefohlenen dringend therapeutische und heilpädagogische Hilfen brauchen, die ich allein , in einer so von Zwang und Gewalt geprägten Heimordnung nicht geben konnte. Fast alles lief jeglichen pädagogischen Belangen zuwider. Natürlich suchte ich zunächst Hilfe bei den Vorgesetzten, wie Heimleiter und den Dezernenten des LWV in Kassel, aber nichts geschah. Ich merkte sehr schnell, dass man mich lediglich als Alibi für eine moderne Erziehung eingestellt hatte, aber im Grunde genommen an der Basis und den Strukturen nichts ändern wollte. Innerhalb der vier Jahre meiner Tätigkeit fand ich zwar in dem damaligen Erziehungsleiter und einer Sozialarbeiterin Verbündete für die Vision und Planung einer modernen Heimerziehung, aber wir waren zu schwach, um ohne Hilfe von aussen den mächtigen, in bürokratischen Strukturen erstarrten Landeswohlfahrtsverband zu bewegen. Als dann 1969 diese Hilfe durch Kontakte mit Jungsozialisten und linken Studenten kam, und sich durch die “Heimkampagne” der Studenten auch das Interesse der Medien regte, nahm ich in meiner Verzweiflung diese Hilfen an. Der LWV hatte mir daraufhin die Arbeit im Kalmenhof gekündigt. Erst unter dem anhaltenden Druck der dann anlaufenden Berichterstattung in den Medien und den Interventionen humanistischer Gruppierungen im Hessischen Landtag begann der LWV langsam einzusehen, dass Reformen in der Heimerziehung dringend notwendig waren und nicht länger verschleppt werden konnten.
Frage:Kann das Unrecht an den betroffenen Menschen heute überhaupt noch wieder gut gemacht werden?
Zovkic: Die Menschen, die längere Zeit im Kalmenhof gelebt haben, sind durch die Erziehung in den Jahren von 1946 bis in die siebziger Jahre nachhaltig traumatisiert und geschädigt worden. Je jünger sie waren, um so tiefgehender sind die irreparablen seelischen Schäden, die sie davon getragen haben. Solche tiefgehenden traumatischen Schäden sind letztendlich kaum wieder gut zu machen. Aber man muss den ehemaligen Heimkindern jetzt helfen, da sind die ehemals Verantwortlichen für diese Heime heute dringend gefordert. Frau Schreyer könnte eine Anerkennung als Opfer und eine Wiedergutmachung noch zu ihren Lebzeiten erleben! Das wäre auch ein Zeichen für eine glaubwürdige Politik heute und dafür, dass man aus seinen Fehlern lernt und sich eine solche öffentliche “Erziehung” nie wiederholen darf.
Hallo Frau Klaer, Frau Zovkic hat Ihnen eine Petition für meine Mutter zu
gesendet. Ich bin der Sohn von Frau Ryback und arbeite schon seit Jahren daran,
das meiner Mutter Gerechtigkeit zu kommt - leider nur mit mäßigen Erfolg. Der
Antrag der zu Gunsten meiner Mutter vor liegt, liegt schon viele Monate im
Landtag zur Prüfung. Bis heute hat sich noch nichts getan. Meine Mutter ist
inzwischen 76 Jahre alt und die Zeit läuft gegen sie. Viele Menschen wie
meine Mutter, haben in Heim sehr gelitten. Sie war von 1943 bis 1970 im
Kalmenhof. Sie wurde ausgebeutet, ausgenutzt, bestraft und missbraucht. Ich
Frage Sie, wie viel Leid muß ein Mensch ertragen um endlich mal Gerechtigkeit zu
erfahren ?
Beste Grüße Heinz Schreyer Sohn von Elfriede Rybach
geb.Schreyer
Hallo Herr Schreyer, die Petition wird noch
bearbeitet. Allerdings hat sich durch den Ablauf der Legislaturperiode eine
Unterbrechung der Arbeit ergeben und der neue Petitionsausschuss wird nicht vor
Mai nach der Konstituierung des neuen Landtags Anfang April seine Arbeit wieder
aufnehmen. Der Fall Ihrer Mutter ist nicht einfach, es gilt viel
Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich kann Ihre Ungeduld verstehen. Ich weiß auch,
dass Ihre Mutter in einem Alter ist, wo einem die Zeit wegläuft. Sobald ich
Informationen habe, wie es terminlich aussieht mit dem neuen Petitionsausschuss,
werde ich Sie informieren.
Sehr geehrte Frau Klär, danke für Ihre Antwort, würde
aber gerne noch etwas dazu sagen. Wenn ich mir mal vorstellen darf, die Petition
liegt den Landtag zeit April 07 vor, das es eine Zeit braucht, kann ich
verstehen. Aber was ich nicht Verstehen kann ist, was ist an den Fall meiner
Mutter nicht so einfach? Frau Zovkic hat doch eine sehr gute Petition
geschrieben. Auch haben Sie recht, dass meine Mutter schon in einem Alter ist,
wo ihr die Zeit weg läuft. Habe ich es richtig gelesen, das ein neuer
Petitionsausschuss zusammen kommt? Soll wohl heißen, das die Petition ( von
Frau Zovkic ) auch von neuen bearbeitet wird. Wenn ich noch mal ganz ehrlich
sein darf, ich habe keine große Hoffnung mehr, das dass ganze für meine Mutter
noch Positiv aus geht. Wenn Sie mal in meiner Internetseite rein schauen,
können Sie sich mal ein Bild machen, von den was meine Mutter alles durch machen
mußte.
Ich frage mich sehr oft, wie viel Leid muß ein Mensch durch
machen, um Gerechtigkeit zu erfahren. Auch frage ich mich haben die, die zu
Entscheiden haben überhaupt die Vorstellungskraft, was Menschen wie meine Mutter
durch Leben mußten. Den meine Mutter ist kein Einzelfall - nein es gibt viele,
viele Menschen wie meine Mutter. Es gab Berichte in den Medien und alle
sagen, es muß etwas für die Betroffenen getan werden. Aber wann ist es so
weit, das Worte und Absichten umgesetzt werden, in dem man handelt. Menschen
wie meine Mutter haben schon das Alter, wo einen die Zeit wegläuft. Wenn sie
nicht mehr sind, eine Entschädigung kann man ihnen in den Himmel nicht nach
schicken.
Hallo Herr Schreyer, 1. da ich selbst
nicht im Petitionsausschuss bin, kann ich zum Grund der Verfahrensdauer nichts
sagen. Aber eines weiß ich aus eigener Erfahrung, manchmal ist es besser, die
Bearbeitung wird sehr gewissenhaft durchgeführt, dann steigen die Chancen, dass
eine Petition durchkommt. Der Fall wird im Ausschuss nicht neue aufgerollt, die
Unterlagen bleiben beim Berichtererstatter/in oder sie werden komplett
weitergegeben an ein neues Mitglied, wenn der vorherige Bearbeiter/in
ausgeschieden ist. Ich kann verstehen, dass Sie ungeduldig sind, aber zur
Beschleunigung kann ich nichts beitragen. Mit freundlichem Gruß
Hildegard Klär
Hallo Frau Klär, ich weiß zwar
nicht, welche Rolle Sie bei der ganzen Angelegenheit ( Petition ) ausgefüllt
haben. Aber ich kann Ihnen sagen, das ich ein Schreiben, von Frau Zovkic (
Petition-Ausschuß ) zugesendet ( Mail ) bekommen habe. Daraus geht hervor,
dass es von Seiten des Petitionsausschusses keine Entschädigung in Fall meiner
Mutter geben wird. Hauptbegründung : Meine Mutter hatte seiner Zeit schon
einmal über den Hessichen Härtefond ( 2005 ) eine kleine Zahlung
bekommen.
Auszug aus dem Schreiben: ...insbesondere auch den seit ca.
einen Jahr stattfindenden Heimaufenthalt abgesichert ist und die ihr zustehenden
finanziellen Zuwendungen erhält. Insbesondere der Aspekt, dass Frau Ryback
die zustehenden Leistungen erhält, wurde ihren Anliegen Rechnung
getragen.
Genauer ging man nicht darauf ein ( Deckmantel wie immer ) aus
datenschutzrechtlichen Gründen.
An den Anliegen von 2005 kann ich mich
noch ganz gut erinnern. Es war, so weit wie ich mit bekommen habe, eine kleine
Summe, aus diesen Fond. Aber genau wie viel und wie hoch die Summe war, weis ich
nicht. Selbst ich als ihr Sohn, der das ganze 2005 mit auf den Weg gebracht hat,
wurde von dessen Ausgang nicht informiert. Auch mir gegenüber wurde aus
datenschutzrechtlichen Gründen nichts gesagt. Auch meine Mutter wußte nicht wie
und ob eine Zahlung erfolgt ist. Selbst Sie wußte nichts. Also habe ich immer
weiter auf eine Entschädigung zusammen mit Frau Zovkic hin gearbeitet. Meine
Mutter war von 1943 bis 1970 im Kalmenhof gute 30 Jahre im Heim. Als Kind
durfte keine Schule besuchen, wurde als Kind schon zu arbeiten im Kalmenhof
heran gezogen innerhalb des Kalmenhof-Gelände und in der Landwirtschaft des
Kalmenhofs. Heute heißt es ausgebeutet zu Gunsten des Kalmenhof. Und das
ist kein Einzelfall . Tausende ehemalige Heimkinder mußten in Heimen Arbeiten
ohne Geld dafür zu bekommen. Auch sie haben viel Schlimmes durch gemacht und
leiden heute noch darunter. Ich bin sehr neugirig, was da noch auf uns zu
kommt.
Wer selber nicht die Mittel hat, um seine Sache zu vertreten, hat
auch keine Möglichkeit in irgend einer Form Hilfe zu bekommen. Es wird
natürlich viel darüber in den Medien gesprochen und man sagt, die ehemaligen
Heimkinder müssen entschädigt werden für das, was sie erlebten und durchmachen
mußten. Man bekommt so langsam das Gefühl, es wird einfach
zerredet.
Im Fall meiner Mutter Elfriede Ryback wird die Akte mal wieder
als erledigt geschlossen.
Hallo Herr Schreyer, ich habe, da können Sie sicher sein, mich als Privatperson
sehr für den Fall Ihrer Mutter engagiert, aber da ich nicht mehr in der Politik
bin und meine Partei, die SPD in Hessen fünf Jahre lang mit zusehen mußte, wie
die Regierung Koch alle sozialen Netze und auch den LWV dabei ist zu
zerschlagen, sind meine Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Ich kann nur hoffen,
dass dieser unsägliche Roland Koch heute abgewählt wird.
Hallo Frau Klär, ich danke ihnen, für Ihre erlichen Worte. Ich glaube Ihnen gerne, dass Sie als
Privatperson sich für den Fall meiner Mutter engagiert haben. Ich denke mal als
normaler Mensch, dass es auch in der Hessen Politik nur um die Macht geht.
Der LWV hat mich und andere ehemalige Heimkinder auch nur im Regen stehen gelassen. Ihr Slogen war 2006 in Idstein AUS DER
GESCHICHTE LERNEN. Aber gelernt haben sie bis heute nichts und sie werden auch nie auf die ehemaligen Heimkinder zu gehen, um überhaubt etwas für sie zu
machen, geschweige denn, die Entschädigungen zu bezahlen. Man konnte schon in der
Zeitung lesen, dass der LWV Hessen in Gefahr ist, aufgelöst zu werden. Mein persöhliches Verhältnis zum LWV Hessen ist nicht gerade das Beste.